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Die Regeln

Bei Abschluss eines Kaufvertrages hat der Käufer innerhalb von  10  Werktagen   10% des Kaufpreises einem Rechtsanwalt seiner Wahl in Kenia zu hinterlegen. Der Rest von 90 % ist innerhalb von 60 Tagen zu entrichten.
Dem Kunden wird empfohlen vor der Unterzeichnung eines Kaufvertrages beim zuständigen Land Office ( Grundbuchamt ) die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers zu überprüfen.
Tritt der Käufer  oder Verkäufer von einem  unterzeichneten Vertrag zurück hat die Partei die den Vertrag nicht  einhält  an PLCltd.*  20 %  Prozent des durch den Vertrag angesetzten Wertes des Objektes  innerhalb von  5  Werktagen zu zahlen. )
Die Zahlung einer Vermittlungsprovision (  Kauf oder Verkauf ) ist fällig bei  Unterzeichnung des Kaufvertrages bei einem Rechtsanwalt auf ein von der  -PLCltd.*- angegebenes Konto innerhalb von  5 Werktagen ** anzuweisen.( Nachweis hat durch Bankkopie des Überweisungsträgers zu erfolgen). Die Vermittlungsprovison beträgt in der Regel 10 % vom Kaufpreis des Objektes. In jedem einzelnen  Vermittlungsalleinauftrag wird die Höhe der Provision zwischen den Parteien vereinbart und ist vom Käufer zu zahlen. **

Die in einem Vertrag vereinbarte Vermittlungsgebühr ist  im Falle eines Mietobjektes vom  Vermieter bei Einzug des Mieters der -PLCLtd.*- anzuweisen  bzw. in  bar zu entrichten.

Die Vermarktung einer Immobilie oder eines Grundstückes durch -PLCltd   bedarf eines Vermittlungsalleinauftrages  (ausschliesslich in schriftlicher Form) . In diesem Vertrag sind alle Punkte abgehandelt  die  -PLCltd.*-, der Käufer, Mieter und der Verkäufer einzuhalten haben. Mündliche Nebenabsprachen haben keinerlei Gültigkeit.
Nach Unterzeichnung des Vermittlungsalleinauftrages beginnt die - PLCLtd. mit sofortiger Wirkung ihre Tätigkeiten.
Ein Vertrag zwischen Verkäufer und  - PLCLtd. wird auf einen Zeitraum exclusiv  für 6 Monate abgeschlossen. Sollte es bis dahin nicht zu einer Veräußerung  der Immobilie oder des Grundstückes gekommen sein, hat der Verkäufer und /oder  - PLCLtd. das Recht den Vertrag erlöschen zu lassen oder diesen um jeweils weitere 3 Monate zu verlängern. In jedem Falle gilt , "Ist  ein Verkauf  durch die -PLCLtd.*- getätigt und komplett abgehandelt mit allen Rechten und Pflichten , erlischt mit sofortiger Wirkung der Vermittlungsauftrag."  
Alle erforderlichen behördlichen oder notarielle Aufgaben werden  durch einen hier  in Kenia ortsansässigen Rechtsanwalt/Notar auf Kosten  des Käufers erledigt.                 
Alle gemachten Angaben  , die die Immobilie oder das Grundstück bei Verkauf und Vermietung betreffen , werden von der - PLCLtd.*- vom Eigentümer in schriftlicher Form  übernommen  
Für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt die -PLCLtd.*- keinerlei Haftung . Eventuelle  Regressansprüche können nur an den Veräußerer / Vermieter  direkt gestellt werden.
Sollte der angehende Käufer ein oder mehrere Objekte  hier in Kenia besichtigen wollen ist  -PLCLtd.*- bereit ,eine kostengünstig   Unterkunft  zu beschaffen . Ebenfalls ist die -PLCLtd.*- in der Lage preiswerte Flüge zu ermitteln .  Für  weitere Kosten oder Auslagen ist alleine der eventuelle  Käufer oder Erwerber zuständig. 

Transfergebühren ( wie z.B. MBA Flughafen - Zielort ) hat der Mieter  eines Objektes selber zu zahlen.Das gilt ebenfalls für die angebotenen Freizeitangebote.

Bei Kauf eines Objektes ( echte Kaufabsichten ) zahlt dies-  (nur die Transfergebühren  Flughafen-Zielort ) der Verkäufer. Kommt es zu keinem Kaufabschluß  hat der NICHTKÄUFER  diesen Betrag zu-/nachentrichten

Bei der Vermittlung  von Freizeitangeboten jeglicher Art gilt  ebenfalls ,es wird  keinerlei  Haftung von Schäden oder durch höhere Gewalt von Seiten der - PLCLtd.*- übernommen  . Alle Angaben werden von der -PLCLtd.*- vom die Anbieter kommen  , vorher in der Regel geprüft und an unsere Kunden weitergegeben. Eventl. Regressansprüche können nur beim Anbieter selbst gestellt werden .  Die -PLCLtd.*- ist berechtigt im Namen  und im Auftrag des anbietenden Unternehmens die erforderlichen Beträge entgegenzunehmen. Die gewünschten Zusatzleistungen  werden erst mit Eingang des zu zahlenden Betrages in Anspruch genommen werden können. Im Falle eines Schadens oder Diebstahles den der Mieter  an geliehenen /gemieteten Objekten verursacht  ist alleine der Mieter  in  voller Höhe in die Haftung zu nehmen.  Auch hier ausschliesslich gilt Kenianisches Recht.
Wir arbeiten auf reiner Erfolgsbasis.
Der Gerichtsstand ist Nairobi - Kenia.
Für Druckfehler können wir keinerlei Haftung übernehmen.
* Penny Lane Consulting Ltd.®   P.O.Box  5113  EAK 80401 Diani          
 

Penny Lane Cons.Ltd : Immobilien Kenia